Immissionsrechtliche Grundlagen zum Betrieb Schmidt & Geitz GmbH & Co. KG

Der Verarbeitungsbetrieb Schmidt & Geitz ist eine nach dem Bundes-immissionsschutz genehmigte Anlage, welche zur Genehmigung strenge betriebliche und verfahrenstechnische Bedingungen einhalten muss. Diese werden sowohl in BImSchG, als auch in den nachfolgenden Verordnungen (BImSchV) und technischen Anleitungen (TA-Luft) sowie VDI Richtlinien gefordert. Eine dieser Anforderung ist die Errichtung und der Betrieb der Abluftreinigung. Die am Betrieb errichtete Anlage zur Minderung der Geruchsemissionen ist Stand der Technik in der Abluftreinigung und wurde über die Betriebszeit den aktuellen Anforderungen stets angepasst.

Zunächst der technische Aufwand, welcher betrieben wird, um die Gerüche entsprechend zu reduzieren: Die entstehende Abluft aus den Annahmebereichen, den Hallen und dem Produktionsbereich wird gesammelt und der Abluftreinigungsanlage zugeführt. Die gesamten Betriebsgebäude werden durch die Absaugung im Unterdruck betrieben, so dass diffuse Emissionen weitestgehend vermieden werden.

Die besonders geruchsintensive Prozessabluft aus den Kochern bzw. Trocknern wird zunächst über einen Luftkondensator auskondensiert und dann der Abluftreinigungsanlage zugeführt. Die Abluftreinigungsanlage besteht aus einem Luftbefeuchter mit einem nachgeschalteten Biofilter.

Aufgrund dessen, dass hier organisches Filtermaterial verwendet wird, auf der die geruchsabbauende Biologie wächst, kompostiert dieses und muss nach einer gewissen Betriebszeit ausgetauscht werden. Da beim frischen Material die notwendige Biologie noch nicht adaptiert ist, ist in der Startzeit des Filtermaterials mit evtl. erhöhten Geruchsemissionen zu rechnen. Der Austausch des Filtermaterials wird der Genehmigungsbehörde vorab mitgeteilt. Der Biofilter wurde nach der letzten Adaptionszeit von einer offiziellen Messstelle nach BImSchG §29b gemessen und hält die gesetzlichen Vorgaben ein.

Unabhängig hiervon können Geruchsemissionen beim Betrieb der Anlage entstehen, welche im Umkreis wahrgenommen werden. Die Geruchsemissionen selbst können z.B. von anliefernden Fahrzeugen ausgehen, da diese nicht vollständig verschlossen sind. Diese Emissionen sind dem Anlagenbetrieb aber nicht zurechenbar und können ungeachtet dessen ohnehin bis zur Einfahrt in die Betriebsräume nicht technisch erfasst oder gemindert werden, sodass es sich um unvermeidliche Emissionen handelt.

Dass in der Umgebung eines Verarbeitungsbetriebes für tierische Nebenprodukte Geruchsemissionen auftreten, wird auch vom Gesetzgeber akzeptiert. Eine absolute Null-Emission ist gesetzlich nicht gefordert und ist technisch auch nicht darstellbar. Daher erlaubt die Geruchsimmissionsrichtlinie NRW (GIRL NRW) eine zeitliche limitierte Geruchswahrnehmung in der Umgebung aller emittierenden Betriebe. Diese darf 10% der Jahresstunden in Wohngebieten nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass es in Wohngebieten in 10% der Stunden eines Jahres zu Geruchsimmissionen kommen darf. Mehrere in der Vergangenheit durchgeführte Messungen und Berechnungen zeigen, dass diese Werte eingehalten wurden und werden.


Aktuelle Arbeiten

Wir arbeiten zusammen mit einem Ingenieurbüro und weiteren Fachfirmen und Beratern an der Feststellung von möglichen Ursachen und um die oben genannten über den Luftweg wahrgenommenen Geruchsemissionen noch zu verbessern und über den gesetzlich gebotenen Umfang hinweg weiter zu reduzieren.

Da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich einhalten (s. GIRL und Ausbereitungsrechnung), müssen wir hier noch weiter in das Detail gehen, mit dem Ziel auch unsere Nachbarn entsprechend befrieden zu können. Zurzeit laufen sowohl weitere technische Verbesserungen und betrieblich organisatorische Maßnahmen, mit dem Ziel entsprechende Geruchsminimierungen zu erhalten.

Zu den technischen Verbesserungen gehört die messtechnische Erfassung weiterer Parameter an der Abluftreinigung selbst, zu den betrieblich organisatorischen z. B. die zielgerichtete Wartung und Revision der Anlagen durch entsprechende Arbeitsanweisungen und Checklisten, aber auch der Versuch der Optimierung der Anlieferung durch Fremdfirmen, so dass diese unmittelbar in die abgesaugten Betriebsräume einfahren können. Im besonderen Focus ist zurzeit der Luftkondensator, welcher auch vom dänischen Hersteller weiter optimiert wird.

Die genannten Verbesserungen gehen über die oben genannten gesetzlichen Anforderungen deutlich hinaus. Die Maßnahmen sind bereits mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.


Situation zu Geruchswahrnehmungen

Objektive Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die wahrgenommenen Geruchsimmissionen - jedenfalls in einem nicht unerheblichen Umfang - nicht auf uns, sondern auf andere Emittenten zurückzuführen sind. Wir haben letztes Jahr eine Wetterstation installiert und festgestellt, dass die Orte der Geruchswahrnehmungen zum Teil mit der Windrichtung übereinstimmten. Viele der Geruchsbeschwerden waren aber eindeutig entgegen der Windrichtung zum Betrieb, so dass die Firma Schmidt & Geitz hier als Verursacher nicht verantwortlich gemacht werden kann. Daher sind weitere Emittenten hier für die Beschwerdelage relevant. Dieses könnte z.B. das Ausbringen von Gülle oder das Kanalnetz sein.

Zu dem Bereich Kanalnetz möchten wir anmerken, dass wir 2003 über einen längeren Zeitraum unsere Abwässer vollständig abgefahren haben, d.h. diese gingen per LKW direkt in die Kläranlage, also nicht mehr durch das Kanalnetz. Trotzdem gab es nach wie vor eine Geruchswahrnehmung der Anwohner aus den Kanalanlagen. Bei weiteren Untersuchungen im Jahr 2008 bis 2010 wurde auch olfaktometrisch, also durch Geruchsmessungen nachgewiesen, dass nachweislich noch deutliche Gerüche emittiert wurden, obwohl die letzte Einleitung von Schmidt & Geitz bereits Tage zurücklag, die Abwasserreinigungsanlage von Schmidt & Geitz bei der zurückliegenden Einleitung nachweislich funktionierte und die Abwasserwerte sicher eingehalten wurden.

Unsere Abwassereinigungsanlage wird alle drei Monate mittels behördlicher Abwasserprobenahme überprüft. Diese Werte zeigen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Wir möchten an dieser Stelle auch klar stellen, dass wir nicht der Betreiber des Kanalnetzes sind, sondern nur einer von vielen gewerblichen Einleitern.











Verarbeitungsmengen

Die verarbeitete Menge ist seit 2010 mit einer Genehmigung auf einen Tagesdurchsatz von 160 T/d beziffert. Dieser Wert darf nicht überschritten werden und muss auch der überwachenden Behörde nachgewiesen werden. Wir halten diesen Wert durchweg ein.



Kommunikation

Aufgrund unserer Firmenstruktur und der Mitarbeiterzahl können wir Anfragen zum Immissionsschutz nicht immer im Detail direkt beantworten. Wenn möglich möchten wir daher zukünftig über Besonderheiten im Betrieb auch über unsere Homepage Informationen weitergeben. Dieses soll auch den kursierenden Gerüchten und Spekulationen in den sozialen Medien begegnen.

Wir stehen im dauerhaften Austausch mit der Kreisverwaltung und mit der Bürgermeisterin Frau Grollmann.

Von der Stadt Gevelsberg hat bisher noch niemand Kontakt zu Schmidt & Geitz aufgenommen.



Schmidt & Geitz GmbH & Co. KG im März 2019